Ab sofort ist das Sporttreiben allein, mit Personen des eigenen Haustandes oder einer weiteren Person z.B. im Freien auf den öffentlichen Sportplätzen wieder gestattet.
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Gemäß der VO des Landes SH vom 01.11.2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist das Sportangebot des Hochschulsports bis auf Weiteres einzustellen.
Please see our Brief Summary of Rules and Conditions for the main Facts.