Kletterordnung

Stand: 1. Januar 2015

Klettern erfordert besondere Kenntnisse der Sicherheitstechnik, äußerste Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Jeder Benutzer der Kletteranlage ist daher ausdrücklich darauf hingewiesen und verpflichtet, die nachfolgenden Kletterregeln zu beachten.

  1. Der Sporthallenboden darf nicht mit Straßenschuhen oder Kletterschuhen betreten werden. Der Bodenbereich von der Kletterwand bis ca. 5 m Abstand ist mit den Niedersprungmatten und Teppichbodenfliesen auszulegen.
  2. Die Nutzung der Kletterwand geschieht auf eigene Gefahr, Schadensersatzansprüche an den Hochschulsport sowie an die in seinem Auftrag tätigen Mitarbeiter/innen und Aufsichtskräfte sind ausgeschlossen.
  3. Jede Gefährdung von sich und anderen ist zu vermeiden.
  4. Das Soloklettern (Klettern ohne Sicherungspartner) ist verboten.
  5. Seilfreies Klettern (Bouldern) ist nur in Absprunghöhe bis zu 2,50 m Höhe erlaubt.
  6. Das Verändern oder Entfernen von Griffen, Karabinern und Sicherungshaken ist nicht erlaubt.
  7. Die Verwendung von Magnesia ist nicht gestattet.
  8. Schmuck – wie Ketten, Uhren und Fingerringe etc. - sind grundsätzlich abzulegen.
  9. Das Sichern und Klettern an der Kletterwand setzt eine Einweisung durch den Hochschulsport und einen unterschriebenen Kletter-Pass des Hochschulsports Lübeck voraus.
  10. Kletternder und Sichernder müssen gewichtsmäßig ausgewogen sein. Der Sichernde darf maximal 20 % leichter sein, ansonsten muss mit Hintersicherung oder über Wandhaken gesichert werden.
  11. Der Kletternde bindet sich mit dem Seil direkt in seinen Gurt ein.
  12. Die Sicherung des Kletternden erfolgt nur mit Achter, Reverso, ATC oder Tube. Beim Sichern ist umzugreifen, "Tunneln" ist untersagt. Die Nutzung von halbautomatischen Sicherungsgeräten wie z.B. dem GriGri ist untersagt. Die Sicherung mit HMS-Knoten ist nur bei der Verwendung eines eigenen Seils erlaubt.
  13. Der Sichernde verpflichtet sich, Klettergurt und Einbindung des Kletternden zu kontrollieren. Der Kletternde verpflichtet sich Klettergurt und Sicherungsmethode des Sichernden zu kontrollieren (Partnerkontrolle).
  14. Beim Sichern immer die richtige Position zum Kletternden und zur Wand einnehmen. Auf Fühlung sichern, kein Schlappseil.
  15. An allen überhängenden Wänden besteht besonders beim Topropen erhöhte Pendelsturzgefahr. Vom Kletternden wird gefordert, durch umsichtiges Verhalten (z.B. größerer Abstand zum benachbarten Kletternden) die Gefahr für sich und andere gering zu halten. Der Sichernde hat eine stabile, außerhalb des Pendelbereichs gelegene Standposition zu wählen.
  16. Die Umlenkung des Seils hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Route und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Pro Umlenkung darf nur ein Seil eingehängt werden.
  17. Kontrolliert ablassen.
  18. Der Vorstieg ist nur mit ausdrücklicher Autorisation des Hochschulsports und entsprechendem Eintrag im Kletter-Pass des Hochschulsports Lübeck erlaubt. Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Jeder Kletternde ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Beim Vorstiegsklettern steht dem Sichernden und dem Kletternden eine dritte Person als Hintersicherung und zusätzlicher Beobachter für Korrekturen zur Seite. Zum Vorstieg sind ausschließlich eigene Seile und eigene Expressen zu verwenden. Clippen hat in stabiler Position und nahe des Bohrhakens zu erfolgen, kein Schlappseil. Der Vorsteigende verpflichtet sich, jede Zwischensicherung einzuhängen. Oben angekommen wird wie folgt vorgegangen:
    Stand bauen (ggf. redundante Sicherung mit Sackstich) "Stand!", Sichernder nimmt das Seil aus dem Sicherungsgerät, Kletterer zieht Seil komplett ein (aus allen Exen), Kletterer fädelt Seil durch Umlenkung, Sichernder überprüft (Sichtkontrolle) die richtige Seilführung, Sichernder legt Seil wieder in Sicherungsgerät ein, Dritter kontrolliert Sicherungsgerät und Seilführung (Partnercheck am Boden) "Zu!", Kletterer belastet neue Sicherungskette "Zu!", neue Sicherungskette steht - Abbau des Standes und "Ab!"
  19. Den Anweisungen der Hochschulsportmitarbeiter/innen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Kletterordnung wird ein Hallenverbot ausgesprochen.
  20. Im Übrigen gilt die Nutzungsordnung des Hochschulsportzentrums Lübeck.