Wassersportordnung

Stand: 24. Juni 2024

1. Allgemeines

  1. Voraussetzung für die Teilnahme am Wassersport im Rahmen des Hochschulsports Lübeck ist für jede*n Teilnehmer*in die unterzeichnete, einmalige Erklärung über die Kenntnisnahme und Anerkennung der Wassersportordnung (inkl. Nutzungs- und Stegordnung sowie der Ausleih- und Vermietungsregeln) des Hochschulsports Lübeck sowie der Besitz eines gültigen Wassersportpasses bzw. Hochschulsportausweises.
  2. Die Boote/Boards des Hochschulsports Lübeck dürfen nur Personen nutzen, die mindestens 15 Minuten in tiefem Wasser ohne Unterbrechung schwimmen können. 
  3. Die Zugehörigkeit der Boote zum Hochschulsport Lübeck sowie die Fahrerlaubnis auf der Wakenitz verpflichten Bootsführer*in und Besatzung zu sportlich einwandfreiem Verhalten.
  4. Die Benutzung der Sportboote, der Anlage und des Hochschulsportzentrums geschieht auf eigene Gefahr. Jede*r ordentliche Teilnehmer*in ist haftpflicht- und kaskoversichert, wobei eine Selbstbeteiligung von je 250,00€ pro Schaden zu tragen ist. Für andere Personen besteht kein Versicherungsschutz.
  5. Die Boote sind sorgfältig zu führen und zu behandeln. Für durch die Nutzung der Boote verursachte Schäden haftet die Crew dem geschädigten Dritten für dessen Schaden und dem Hochschulsport Lübeck für den am Boot oder Inventar entstandenen Schaden.

2. Führungsberechtigung

  1. Zur selbständigen Führung von Segelbooten des Hochschulsports Lübeck ist die Ablegung einer Freisegelprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Leitung des Hochschulsports oder einem/einer beauftragten Ausbilder*in abgenommen. Der/die Kandidat*in muss ein Boot selbstständig führen und die notwendigen Manöver ausführen können. Er/sie muss Kenntnisse der Bezeichnungen und Funktionen des stehenden und laufenden Gutes nachweisen und Ausweichregeln sowie Sicherheitsbestimmungen beherrschen.
  2. Führerscheine des DSV werden anerkannt, nachdem sich die Prüfungsberechtigten davon überzeugt haben, dass der/die Inhaber*in mit dem Revier sowie mit den Booten und der Wassersportordnung des Hochschulsports Lübeck vertraut ist.
  3. Zur Führung der Laser-Jollen bedarf es darüber hinaus einer besonderen Genehmigung durch den/die Ausbilder*in.
  4. Das Mindestalter für Bootsführer*innen beträgt 18 Jahre. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Leitung oder durch eine durch die Leitung bestimmten Mitarbeitenden des Hochschulsports.
  5. Zur Führung der Motorboote sind nur die Ausbilder*innen mit Motorbootführerschein nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Leitung des Hochschulsports berechtigt.
  6. Bei allen Fahrten muss ein*e Bootsführer*in mit Führungsberechtigung an Bord sein. Den Anordnungen der Bootsführer*innen haben alle Besatzungsmitglieder Folge zu leisten. Sind mehrere Besatzungsmitglieder mit Führungsberechtigung an Bord, so ist vorher ein*e Bootsführer*in von der Crew zu bestimmen.

3. Vergabe der Wassersportgeräte

  1. Die Wassersportgeräte des Hochschulsports Lübeck stehen in erster Linie für Ausbildungs-zwecke zur Verfügung. Darüber hinaus werden Wassersportgeräte für Trainings- und Wettfahrten sowie für freie Fahrten vergeben, soweit dadurch keine Einschränkung der Ausbildung erfolgt.
  2. Bei freien Fahrten muss nach maximal 2,5 Stunden der Steg angelaufen werden, um bei Bedarf einen Mannschaftswechsel vornehmen zu können.
  3. Die Eintragung in das Fahrtentagebuch vor Antritt der Fahrt mit Datum, Bezeichnung des Materials, Nr. bzw. Name des Bootes, Vor- und Zunamen des/der Benutzers/in, Zeitpunkt des Fahrtbeginns und voraussichtlicher Rückkehr ist verbindlich. Reservierungen sind im Rahmen freier Kapazitäten zu den Öffnungszeiten (siehe Homepage) des Servicebüros des Hochschulsports möglich. 
  4. Der*die Benutzer*in muss sich vor Antritt der Fahrt davon überzeugen, dass das Sportgerät vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand ist.
  5. Auf jedem Segelboot ist stets nur das mit dem entsprechenden Bootsnamen ausgezeichnete Segel und Material zu benutzen. Am stehenden und laufenden Gut darf nichts verändert werden.
  6. Boote sind mit gereinigter Bilge und mit gewaschenem Deck ordnungsgemäß festgemacht bzw. an Land versorgt zurückzulassen. Werden sie einem*r Nachfolger*in übergeben, so übernimmt diese*r die Rechte und Pflichten des/der Vorgängers/in.
  7. Die Boote müssen unbedingt rechtzeitig, spätestens 15 Minuten vor den festgelegten Unterrichts-/Kurszeiten, zurückgegeben werden.
  8. Schäden und Verluste müssen mit Grund, Art und Zeitpunkt des Schadens sowie Vor- und Zunamen des/der Verursachers/in in das "Schadens- und Reparaturbuch" eingetragen werden.
  9. Das Bootsmaterial wird nur von den dafür bestimmten Stegen zu Wasser gelassen.

4. Sicherheitsmaßnahmen

  1. Bei 5 Windstärken und mehr besteht Startverbot (ggf. Anruf Lotsenstation, Deutscher Wetterdienst) und bei amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (z. B. auch vor stärkeren Böen)
  2. Die Höchstzahlen der Besatzungsmitglieder betragen auf dem Conger drei Personen, auf dem Laser eine Person, im Kanadier drei Personen, im Kajak zwei bzw. eine Person/en auf dem SUP eine Person.
  3. Aus Sicherheitsgründen müssen immer mindestens zwei Personen zeitgleich auf dem Wasser sein. Einzelnutzungen der Boote und Boards sind strengstens untersagt.
  4. Es besteht Schwimmwestenpflicht für jede*s Besatzungsmitglied/Nutzer*in. Schon vor Betreten des Steges legen alle Nutzer*innen die Schwimmwesten an.
  5. Die Füße müssen durch Schuhe mit heller, rutschfester Sohle geschützt sein.
  6. Wichtigster Grundsatz bei allen Fahrten: Die Vermeidung von Kollisionen und Unglücksfällen. Ausweichmanöver, insbesondere der Berufsschifffahrt gegenüber, sind so rechtzeitig und eindeutig einzuleiten, dass vom anderen Fahrzeug die eigene Absicht früh und klar erkannt wird.
  7. Sobald mit Wetterverschlechterung zu rechnen ist, sind rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung von Mannschaft und Boot zu ergreifen.
  8. Beim Kentern sowie bei Kollisionen und Unglücksfällen ist gemäß nachfolgender Grundsätze zu handeln:
    (a) Die Sicherung der Besatzung ist oberstes Gebot.
    (b) Nicht vom Boot wegschwimmen!!!
    (c) Jedes Besatzungsmitglied ist verpflichtet, Schäden an Boot und Inventar zu verhüten. Besondere Sorgfalt ist beim Bergen der Ausrüstung und der Segel sowie bei der Übernahme durch ein Hilfsfahrzeug geboten.
  9. Falls bei Tagesfahrten ein Boot nicht an seinen Liegeplatz zurückgebracht werden kann, ist baldmöglichst die Leitung des Hochschulsports zu verständigen (zusätzlich: Eintragung in das Fahrtentagebuch).
  10. Nach Sonnenuntergang besteht Fahrverbot.
  11. Die Binnenschifffahrts-Straßenordnung und die Naturschutzregeln sind einzuhalten.

5. Havarien, Schäden und Verluste

  1. Bei Havarien ist bei der Leitung des Hochschulsports innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Havariemeldung einzureichen.
  2. Bei Beschädigung fremder Fahrzeuge soll die Erörterung der Schuldfrage mit der Gegenpartei unterbleiben. Dem Unfallgeschädigten soll vielmehr nahegelegt werden, sein Boot nach Möglichkeit einem Sachverständigen vorzuführen, damit eine einwandfreie Schadensaufnahme erfolgen kann. Die Bekanntgabe der eigenen Personalien ist selbstverständlich.
  3. Kleine Reparaturen können und sollen sofort nach Rücksprache mit der Leitung des Hochschulsports oder einem/r Ausbilder/in selbstständig durchgeführt werden.
  4. Verlorengegangene Schäkel und Latten werden sofort auf eigene Kosten ersetzt.

6. Schließanlage

  1. Die Anlage, der Steg und insbesondere die Materialräume sind verschlossen zu halten. An geöffneten Toren/Türen mit Vorhängeschlössern sind diese jeweils in ihren Schlossbügeln durch Schließen zu sichern.
  2. Die leihweise überlassenen Schlüssel für das Hochschulsportzentrum sind unaufgefordert am Saisonschluss zurückzugeben.

7. Weiteres

Im Hochschulsportzentrum sind folgende Wassersport-Fahrzeuge vorhanden:

  • Kajaks
  • Segeljollen
  • SUPs
  • Motorboot (nicht im Verleih)

Im Übrigen gelten die Nutzungs- und Stegordnungen sowie die Ausleih- und Vermietungsregeln des Hochschulsportzentrums Lübeck.

Bei Verstoß gegen die Wassersport-/ Nutzungs- und/oder Stegordnung des Lübecker Hochschulsports kann die Ausleihberechtigung entzogen werden.

Die Zentrale Einrichtung Hochschulsport Lübeck der Universität zu Lübeck schließt jegliche Haftung bei der Nutzung des Wassersportzentrums und des Wassersportmaterials aus. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Universität zu Lübeck oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Universität zu Lübeck beruhen. Dies gilt zudem nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Universität zu Lübeck oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Universität zu Lübeck beruhen.