Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung zum Hochschulsport
Für die Teilnahme am Hochschulsport ist eine Online-Anmeldung auf der Internetseite des Hochschulsports erforderlich (www.hochschulsport-luebeck.de). Die Teilnahme ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich.
Die Anmeldung zum Hochschulsport ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur bis zum Beginn des jeweiligen Hochschulsportprogramms durch schriftliche Abmeldung im Servicebüro des Hochschulsports (Universität zu Lübeck, Ratzeburger Allee 160, Modulbau 58.100 Raum 7, 23562 Lübeck) möglich. Die Buchung der Grundgebühr kann grundsätzlich nicht storniert werden.
Studierende der Technischen Hochschule, Musikhochschule und Universität zu Lübeck sind durch ihren aktuellen Studierendenausweis teilnahmeberechtigt. Studierende der Hochschule des Bundes, Promovierende ohne Studierendenausweis, Teilnehmende am Propädeutikum, Auszubildende und Mitarbeitende der Lübecker Hochschulen sowie externe Studierende, Auszubildende, Alumni und Gäste sind erst mit Buchung der Hochschulsport Grundgebühr für das laufende Semester teilnahmeberechtigt. Bitte zeigen Sie der Kursleitung in der ersten Kursstunde Ihren Nachweis.
Die Grundgebühr und ggf. anfallende Kursgebühren werden per Lastschrift eingezogen. Nach erfolgter Anmeldung müssen die Anmeldebestätigung und der Studierendenausweis mitgeführt werden.
Zur Anmeldung sind von den Teilnehmenden die für die Verwaltung erforderlichen Daten anzugeben. Die Anmeldung kann nur im Internet auf der oben angegeben Internetseite erfolgen. Die dort elektronisch einzugebenden Daten unterliegen der vertraulichen und ausschließlichen Verwendung der Sportorganisation des Hochschulsports Lübeck. Die Daten sind geschützt und werden ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmenden nicht weitergeleitet. Es gelten die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes.
2. Nachweis der Teilnahmeberechtigung
Der gültige Studierenden- bzw. Dienstausweis in Verbindung mit den entsprechenden Buchungsbestätigungen dient als Nachweis der Teilnahmeberechtigung und ist zu jeder Veranstaltung mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Bei allen Veranstaltungen auf dem Gelände der Bundespolizeiakademie und in Zweifelsfällen ist der Nachweis nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig.
Wer bei Kontrollen ohne gültigen Nachweis der Teilnahmeberechtigung für den jeweiligen Kurs angetroffen wird, kann teilweise oder dauerhaft von den Hochschulsportangeboten ausgeschlossen werden.
3. Teilnahme an den Kursen
Das Sportprogramm ist auf der Internetseite des Hochschulsports einzusehen. Daraus ergibt sich, welche Kurse kostenpflichtig sind. Für alle Kurse müssen sich die Teilnehmenden auf der Internetseite anmelden. Ist die Nachfrage größer als die vorhandenen Kapazitäten, können Sie sich auf einer Warteliste für den Benachrichtigungsservice setzen.
Bei Nichtteilnahme an den Kursen erfolgt keine Rückzahlung der Kursgebühr. Bei einem Rücktritt von der Kursteilnahme bis 30 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- einbehalten, diese Gebühr ist maximal begrenzt auf die Kursgebühr. Erfolgt der Rücktritt später und kann rechtzeitig keine Ersatzteilnehmenden gefunden werden, wird die gesamte Kursgebühr einbehalten. Die Vergabe der Plätze an Ersatzteilnehmende ist nur durch das Servicebüro des Hochschulsports möglich. Entstehen dem Hochschulsport durch den Rücktritt weitere Kosten, sind diese von den Teilnehmenden zu tragen.
Die Anzahl der Kurstermine orientiert sich an den vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Vorlesungszeit, Schulferien in kommunalen Sportstätten etc.). Eine Erstattung der Kursgebühr bei Absage oder Abbruch eines Kurses erfolgt nur dann, wenn der Hochschulsport dieses Hindernis zu vertreten hat. In Ausnahmefällen kann ein Kurs ersatzlos ausfallen, wenn er mit einmalig stattfindenden Sonderveranstaltungen kollidiert. Hierauf werden die Teilnehmenden eine Woche vorher auf der Internetseite des Hochschulsports hingewiesen.
Der Hochschulsport stellt keine Teilnahmenachweise für die Bonusprogramme der Krankenkassen aus.
4. Haftung und Versicherung
Die Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Schäden bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Allen Teilnehmenden am Hochschulsport wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen Dritter abzuschließen. Die Haftung für Schäden an mitgebrachten Gegenständen oder deren Verlust wird ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird dringend empfohlen, Geld- und Wertgegenstände nicht mit zu den Sportstätten zu bringen und persönliche Sachen mit in die Hallen beziehungsweise zu den Sportanlagen zu nehmen.
Alle ordentlich immatrikulierten Studierende sowie alle Beschäftigte der Lübecker Hochschulen (MHL, THL und Uni HL) sind bei der Teilnahme am Hochschulsport gegen Unfälle versichert. Unfälle sind sofort im Servicebüro des Hochschulsports zu melden. Bei Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung) gilt ein Unfall im Rahmen des Hochschulsports grundsätzlich nicht als Dienstunfall. Diesen und allen übrigen Teilnehmer*innen wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
Grundsätzlich haben sich die Teilnehmenden des Hochschulsports der jeweiligen Veranstaltung entsprechend zu kleiden; insbesondere das Tragen von geeigneten Sportbrillen ist dringend geboten. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz ist untersagt.
5. Regeln für die Sportstättennutzung
Es gelten die Hallen- und Benutzungsordnungen der jeweiligen Sportstätten. Hallen sind grundsätzlich nur mit sauberen Hallenschuhen zu betreten, die mit einer farblosen, abriebfesten Sohle versehen sind ("non-marking"-Sohle). Bei Zuwiderhandlung behält sich der Hochschulsport vor, den Verursachenden mit den Reinigungskosten zu belasten.
Die Teilnehmenden haben auf die Anweisungen des Hochschulsportpersonals zu achten und diesen Folge zu leisten. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln kann die Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme am Hochschulsport ausgeschlossen werden.
Hier geht es zu:
- Wassersportordnung
- Kletterordnung
- Unfallmeldung Beschäftigte (Unfalkasse Nord)
- Unfallmeldung Studierende (Unfallkasse Nord)
- Unfallmeldung Hochschulsport